Rechtsprechung
BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 16/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Vermögensverfall; Vermutung des Vermögensverfalls nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO); Berücksichtigung eines nachträglichen Wegfalls des Vermögensverfalls bei zweifelsfreiem Nachweis
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Widerruf der Zulassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Nordrhein-Westfalen, 17.11.2006 - 1 ZU 70/06
- BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 16/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 26.11.2002 - AnwZ (B) 18/01
Vermögensverfall eines Rechtsanwalts; Tilgung von Forderungen vor Erlass der …
Auszug aus BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 16/07
Ein Vermögensverfall ist gegeben, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschl. v. 25. März 1991, AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. v. 21. November 1994, AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; Beschl. v. 26. November 2002, AnwZ (B) 18/01, NJW 2003, 577).Diese Haftbefehle können deshalb nicht mehr zu Lasten des Antragstellers berücksichtigt werden, weil mit ihrer Erfüllung die Voraussetzungen für die Löschung dieser Eintragungen im Schuldnerverzeichnis eingetreten sind (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 26. November 2002, AnwZ (B) 18/01, NJW 2003, 577; Beschl. v. 6. März 2006, AnwZ (B) 32/05 unveröff.).
- BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90
Ermittlung des Vermögensverfalls
Auszug aus BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 16/07
Deshalb kann ein nachträglicher Wegfall des Vermögensverfalls auch bei der gerichtlichen Überprüfung eines Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nur berücksichtigt werden, wenn er zweifelsfrei nachgewiesen wird (Senat, Beschl. v. 25. März 1991, AnwZ (B) 80/90, NJW 1991, 2083). - BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82
Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Auszug aus BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 16/07
Im gerichtlichen Verfahren gegen solche Entscheidungen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch zu berücksichtigen, ob der Grund für den Widerruf der Zulassung nachträglich weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150).
- BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90
Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - …
Auszug aus BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 16/07
Ein Vermögensverfall ist gegeben, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschl. v. 25. März 1991, AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. v. 21. November 1994, AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; Beschl. v. 26. November 2002, AnwZ (B) 18/01, NJW 2003, 577). - BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 32/05
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls
Auszug aus BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 16/07
Diese Haftbefehle können deshalb nicht mehr zu Lasten des Antragstellers berücksichtigt werden, weil mit ihrer Erfüllung die Voraussetzungen für die Löschung dieser Eintragungen im Schuldnerverzeichnis eingetreten sind (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 26. November 2002, AnwZ (B) 18/01, NJW 2003, 577; Beschl. v. 6. März 2006, AnwZ (B) 32/05 unveröff.). - BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94
Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das …
Auszug aus BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 16/07
Ein Vermögensverfall ist gegeben, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschl. v. 25. März 1991, AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. v. 21. November 1994, AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; Beschl. v. 26. November 2002, AnwZ (B) 18/01, NJW 2003, 577). - BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79
Wegfall des Rücknahmegrundes
Auszug aus BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 16/07
Im gerichtlichen Verfahren gegen solche Entscheidungen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch zu berücksichtigen, ob der Grund für den Widerruf der Zulassung nachträglich weggefallen ist (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150).